Die wohl älteste Vorschrift für Flaggen ist aus dem Jahre 1270
Ein jeder unserer Bürger soll einen roten Flögel führen. Wer das nicht macht, soll es mit drei Silbertalern büßen. Ausgenommen, wenn er den Flögel wegen einer Gefahr niederholt. Wenn ein Unbefugter einen roten Flögel führt, wird er mit der gleichen Strafe bedacht.
Beispiele für die Beflaggung verschiedener Schiffstypen